TÜV überziehen: Fristen, Bußgeld und Punkte bei abgelaufener Hauptuntersuchung
Die Prüfplakette am hinteren Kennzeichen zeigt Monat und Jahr, wann die nächste Hauptuntersuchung fällig ist, denselben Termin trägt auch der Fahrzeugschein. Im Alltag gerät dieser Termin leicht aus dem Blick, ein Umzug, ein Fahrzeugwechsel im Haushalt oder schlicht ein voller Terminkalender reichen aus, und viele Fahrzeuge werden erst Wochen oder Monate nach Ablauf wieder vorgeführt. Was in dieser Zeit rechtlich gilt, wie hoch das Bußgeld ausfällt, was die Prüforganisation bei einer stark überzogenen Frist zusätzlich verlangt und was bei der Nachprüfung passiert, ist Thema dieses Beitrags. Wie eine Hauptuntersuchung selbst abläuft, welche Prüfschritte dazugehören und was sie regulär kostet, beschreibt unser Beitrag zur Hauptuntersuchung.
Kurz gesagt: Pkw müssen nach § 29 StVZO in Verbindung mit Anlage VIII alle 24 Monate zur Hauptuntersuchung, Neuwagen erstmals nach 36 Monaten. Bis zu zwei Monate Überziehung bleiben ohne Bußgeld, danach steigt es von 15 über 25 auf 60 Euro plus einen Punkt in Flensburg bei mehr als acht Monaten. Ab einer Überziehung von mehr als zwei Monaten führt die Prüforganisation eine vertiefte Hauptuntersuchung durch und darf dafür einen Aufschlag von etwa 20 Prozent auf die Gebühr berechnen. Eine Rückdatierung der neuen Plakette gibt es seit 2012 nicht mehr, die neue Frist beginnt erst mit dem tatsächlichen Prüfdatum. Ein abgelaufener TÜV allein kostet nicht automatisch den Versicherungsschutz, kann aber bei einem unfallursächlichen technischen Mangel zu einer Kürzung wegen grober Fahrlässigkeit führen.
Wann die Hauptuntersuchung fällig wird
Rechtsgrundlage für die Hauptuntersuchung ist § 29 StVZO zusammen mit Anlage VIII. Für die meisten Pkw gilt ein Turnus von 24 Monaten, bei fabrikneuen Fahrzeugen liegt die erste Untersuchung erst 36 Monate nach der Erstzulassung, danach greift wieder der zweijährige Rhythmus. Der Fälligkeitsmonat ist zweifach dokumentiert: auf der Prüfplakette hinten am Kennzeichen und in der Zulassungsbescheinigung Teil I, dem früheren Fahrzeugschein. Beide Angaben sollten übereinstimmen, im Zweifel zählt der Eintrag in der Zulassungsbescheinigung. Bei einem Saisonkennzeichen verschiebt sich die Fälligkeit in den nächsten Zulassungszeitraum, in dem das Fahrzeug wieder angemeldet ist, sodass die Frist während der Stilllegungszeit nicht gesondert beachtet werden muss.
Bußgeld, wenn die Frist überzogen wird
Wird der Termin überzogen, gilt der Bußgeldkatalog nach der Ordnungswidrigkeitenverordnung für den Straßenverkehr. Die Höhe richtet sich allein nach der Dauer der Überziehung:
| Überziehungsdauer | Folge laut Bußgeldkatalog |
|---|---|
| bis 2 Monate | kein Bußgeld (Toleranz) |
| mehr als 2 bis 4 Monate | 15 Euro |
| mehr als 4 bis 8 Monate | 25 Euro |
| mehr als 8 Monate | 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg |
Die Zweimonatsfrist gilt dabei als Toleranz, nicht als Freibrief: Sie soll kurze organisatorische Verzögerungen abfedern, ändert aber nichts daran, dass die Hauptuntersuchung ohnehin fällig ist. Ein abgelaufener TÜV führt für sich genommen nicht zu einem Fahrverbot, das Fahrzeug darf also weiterbewegt werden. Bei einer Verkehrskontrolle wird das Bußgeld jedoch anhand der Plakette sofort erkennbar, und auch ein Verkauf mit abgelaufener Hauptuntersuchung ist zulässig, drückt aber üblicherweise den erzielbaren Preis, weil Käuferinnen und Käufer die anstehenden Kosten und den Aufwand miteinkalkulieren.
Vertiefte Prüfung statt einfacher Nachholung
Wer mehr als zwei Monate überzieht, bekommt keine gewöhnliche Hauptuntersuchung mehr, sondern eine vertiefte Hauptuntersuchung. Die Prüforganisation kontrolliert dabei genauer und mit zusätzlichen Prüfschritten, weil die längere Nutzungsdauer ohne Prüfung als erhöhtes Risiko gilt, und darf dafür einen Aufschlag von etwa 20 Prozent auf die reguläre HU-Gebühr erheben. Dieser Aufschlag deckt den Mehraufwand der gründlicheren Kontrolle ab und fällt unabhängig davon an, ob am Fahrzeug tatsächlich Mängel gefunden werden. Eine Rückdatierung der neuen Plakette, wie sie früher üblich war, gibt es seit 2012 nicht mehr: Die neue Frist läuft ab dem tatsächlichen Datum der bestandenen Prüfung, unabhängig davon, wie lange die vorherige überzogen wurde. Wer also lange wartet, verschiebt seinen nächsten Termin um genau diese Zeitspanne nach hinten und muss entsprechend früher wieder zur Prüfung. Die Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung kostet für Pkw je nach Prüforganisation und Bundesland etwa 130 bis 170 Euro, eine spätere Nachprüfung etwa 20 bis 40 Euro; der beschriebene Aufschlag bei der vertieften Prüfung kommt bei Überziehung obendrauf. Was die Beseitigung eines konkreten Mangels in der Werkstatt kostet, hängt vom Einzelfall, vom Fahrzeugmodell und vom Umfang der Arbeiten ab; einen Anhaltspunkt geben unser Beitrag zum Kostenvoranschlag und unser Beitrag zum Stundensatz-Vergleich.
Mängelklassen und ihre Folgen
Nicht jeder festgestellte Mangel führt zum gleichen Ergebnis. Die Prüforganisationen unterscheiden fünf Stufen:
| Mängelklasse | Folge |
|---|---|
| ohne Mängel | Plakette wird erteilt |
| geringe Mängel | Plakette wird erteilt, Mängel unverzüglich beheben |
| erhebliche Mängel | keine Plakette, Nachprüfung innerhalb eines Monats, sonst komplette neue HU |
| gefährliche Mängel | Plakette wird entfernt, unverzüglich Werkstatt aufsuchen, Nachprüfung innerhalb eines Monats |
| verkehrsunsicher | Fahrzeug darf nicht weiter genutzt werden, Zulassungsbehörde wird informiert |
Bei erheblichen Mängeln ist die Reihenfolge festgelegt: zuerst den Mangel in einer Werkstatt beheben lassen, danach innerhalb eines Monats zur Nachprüfung bei derselben Prüfstelle vorfahren. Wird diese Frist versäumt, reicht die Nachprüfung nicht mehr aus, und es ist eine vollständige neue Hauptuntersuchung fällig, mit erneuter Prüfung aller Punkte, nicht nur des ursprünglich beanstandeten Mangels. Bei gefährlichen Mängeln gilt zusätzlich, dass die Plakette entfernt wird, weshalb die Fahrt in die Werkstatt unverzüglich erfolgen sollte; auch hier bleibt anschließend ein Monat Zeit für die Nachprüfung. Werkstätten mit Bewertungen, Öffnungszeiten und einer Zusammenfassung der Kundenrückmeldungen finden sich für die eigene Stadt in unserem Verzeichnis unter den Kategorien „Autowerkstatt" und „Autoglas & Karosserie".
Was ein abgelaufener TÜV für die Versicherung bedeutet
Ein abgelaufener TÜV allein führt nicht automatisch zum Verlust des Versicherungsschutzes, die Hauptuntersuchung selbst ist keine Voraussetzung für den Versicherungsvertrag. Verursacht jedoch ein technischer Mangel, der bei der Hauptuntersuchung aufgefallen wäre, einen Unfall, kann der Versicherer wegen grober Fahrlässigkeit die Leistung kürzen oder beim Haftpflichtschaden im Innenverhältnis Regress nehmen (§ 81 VVG). Das betrifft sowohl die Kaskoversicherung als auch die Haftpflichtversicherung und hängt jeweils vom Einzelfall ab, insbesondere davon, ob der Mangel den Unfall mitverursacht hat und ob er bei einer rechtzeitigen Prüfung aufgefallen wäre. Wer die Frist überzieht, sollte den Termin daher nicht allein aus Kostengründen weiter hinausschieben, denn im Schadenfall steht schnell mehr auf dem Spiel als das Bußgeld.
Vor dem Termin: Was sich selbst prüfen lässt
Viele der häufigsten Beanstandungen lassen sich vor dem Termin mit wenig Aufwand erkennen. Laut Prüforganisationen entfällt ein großer Teil der Mängel regelmäßig auf folgende Gruppen:
- Beleuchtung: alle Lampen, Blinker und Bremsleuchten auf Funktion prüfen, defekte Birnen tauschen.
- Achsen, Räder und Reifen: Profiltiefe, sichtbare Beschädigungen und korrekten Luftdruck kontrollieren.
- Bremsanlage: Bremsflüssigkeitsstand prüfen, auf ungleichmäßiges oder verlängertes Bremsverhalten achten.
- Umweltbelastung: sichtbaren Ölverlust und auffälligen Abgasgeruch beachten.
Viele Werkstätten bieten vor dem eigentlichen HU-Termin einen Vorab-Check genau dieser Punkte an, sodass sich Mängel vorher beheben lassen und die Prüfung beim ersten Anlauf besteht. Wer den Termin ohnehin bereits überzogen hat, sollte ihn nicht weiter hinausschieben: Mit jedem weiteren Monat steigen Bußgeld und, ab der vertieften Prüfung, auch der Prüfaufwand.
Quellen: § 29 StVZO und Anlage VIII, Bußgeldkatalog (BKatV), TÜV-Verband, DEKRA, ADAC, § 81 VVG.
Häufige Fragen
Bis zu zwei Monate nach Ablauf der Frist gibt es keine Konsequenz, danach greift der Bußgeldkatalog: 15 Euro bei mehr als zwei bis vier Monaten, 25 Euro bei mehr als vier bis acht Monaten und 60 Euro mit einem Punkt in Flensburg bei mehr als acht Monaten Überziehung. Ab mehr als zwei Monaten wird zudem eine vertiefte Hauptuntersuchung fällig.
Ja, ein abgelaufener TÜV führt nicht zu einem Fahrverbot, das Fahrzeug darf weiterbewegt werden. Bei einer Verkehrskontrolle wird jedoch das Bußgeld nach der Dauer der Überziehung fällig, und je nach Dauer kommt auch ein Punkt in Flensburg dazu. Ein Verkauf mit abgelaufener Hauptuntersuchung ist möglich, drückt aber üblicherweise den Preis.
Wird die Frist um mehr als zwei Monate überzogen, prüft die Prüforganisation genauer als bei der gewöhnlichen Hauptuntersuchung und darf dafür einen Aufschlag von etwa 20 Prozent auf die reguläre Gebühr berechnen. Eine Rückdatierung der neuen Plakette gibt es seit 2012 nicht mehr, die neue Frist läuft erst ab dem tatsächlichen Prüfdatum.
Nicht automatisch, ein abgelaufener TÜV allein reicht dafür nicht aus. Verursacht aber ein technischer Mangel, der bei der Hauptuntersuchung aufgefallen wäre, einen Unfall, kann der Versicherer wegen grober Fahrlässigkeit die Leistung kürzen oder Regress nehmen, gestützt auf § 81 VVG. Das gilt für die Kasko- wie für die Haftpflichtversicherung.
Bei geringen Mängeln wird die Plakette erteilt, der Mangel muss aber unverzüglich behoben werden. Erhebliche Mängel verhindern die Plakette und verlangen eine Nachprüfung innerhalb eines Monats, sonst wird eine komplette neue Hauptuntersuchung fällig. Bei gefährlichen Mängeln wird eine vorhandene Plakette entfernt und die Werkstatt muss unverzüglich aufgesucht werden.



